Verantwortlich: Kerstin Möri
Bereitgestellt: 22.10.2025
Sonntag, 16. November 2025 nach dem Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2025
2. Finanzplan, Budget und Festsetzen der Steueranlage 2026
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2025 hat der Kirchgemeinderat am 3. Juni 2025 genehmigt. Es lag anschliessend während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
10 Tage vor der Versammlung kann der Finanzplan und das Budget im Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als Zuhörende beiwohnen.
Anschliessend Apéro im Kirchgemeindehaus.
Aarberg, 10. Oktober 2025 Der Kirchgemeinderat
1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2025
2. Finanzplan, Budget und Festsetzen der Steueranlage 2026
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2025 hat der Kirchgemeinderat am 3. Juni 2025 genehmigt. Es lag anschliessend während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
10 Tage vor der Versammlung kann der Finanzplan und das Budget im Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als Zuhörende beiwohnen.
Anschliessend Apéro im Kirchgemeindehaus.
Aarberg, 10. Oktober 2025 Der Kirchgemeinderat
