Verantwortlich: Kerstin Möri
Bereitgestellt: 08.05.2026
Sonntag, 21. Juni 2026 nach dem Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025
2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
3. Genehmigung Benützungs- und Gebührenreglement
4. Erwerb Pfarrwohnung
5. Mitteilungen
4. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 hat der Kirchgemeinderat am 9. Dezember 2025 genehmigt. Es lag einen Monat nach der KGV während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen und somit gilt es als genehmigt.
30 Tage vor der Versammlung können die Unterlagen zu den Traktanden 2 - 4 im Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als Zuhörende beiwohnen.
Anschliessend Apéro im Kirchgemeindehaus.
Aarberg, 8. Mai 2026 Der Kirchgemeinderat
1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025
2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
3. Genehmigung Benützungs- und Gebührenreglement
4. Erwerb Pfarrwohnung
5. Mitteilungen
4. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 hat der Kirchgemeinderat am 9. Dezember 2025 genehmigt. Es lag einen Monat nach der KGV während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen und somit gilt es als genehmigt.
30 Tage vor der Versammlung können die Unterlagen zu den Traktanden 2 - 4 im Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als Zuhörende beiwohnen.
Anschliessend Apéro im Kirchgemeindehaus.
Aarberg, 8. Mai 2026 Der Kirchgemeinderat
