Verantwortlich: Annik Bächinger
Bereitgestellt: 04.05.2025
Sonntag, 01. Juni 2025, nach dem Morgengottesdienst in der Kirche
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024 hat der Kirchgemeinderat
am 10. Dezember 2024 genehmigt.
Es lag anschliessend während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind
keine Einsprachen eingegangen; somit gilt das Protokoll als genehmigt.
10 Tage vor der Versammlung kann die Jahresrechnung 2024 im Sekretariat der Kirchgemeinde
eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10
Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland
eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft
und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.
Aarberg, 11. März 2025 Der Kirchgemeinderat
Hier finden Sie die Traktanden für die Kirchgemeindeversammlung:
Trakt. KGV 01. Juni 2025
am 10. Dezember 2024 genehmigt.
Es lag anschliessend während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich auf. Es sind
keine Einsprachen eingegangen; somit gilt das Protokoll als genehmigt.
10 Tage vor der Versammlung kann die Jahresrechnung 2024 im Sekretariat der Kirchgemeinde
eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10
Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland
eingereicht werden.
Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Aarberg wohnhaft
und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.
Aarberg, 11. März 2025 Der Kirchgemeinderat
Hier finden Sie die Traktanden für die Kirchgemeindeversammlung:
Trakt. KGV 01. Juni 2025